Für alle Lieferungen und Leistungen wird dem Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
der gesamten Forderungen (einschließlich Zinsen und Kosten) vorbehalten, die ihm aus der bestehenden
Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur
Sicherung übereignen. Zur Weiterveräußerung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist er nur
berechtigt, wenn er seine Forderungen hieraus an den Verkäufer abtritt. Der Käufer ist verpflichtet, den
Verkäufer von Pfändungen seines Eigentums und von sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu
benachrichtigen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.
Für Mietartikel und Montagen gelten unsere Mietkonditionen bzw.
unsere Montagebedingungen. (PDF Download siehe rechts)
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